Liebe Schachfreunde,
das Vereinsheim bleibt auf Anordnung der Stadt Stuttgart bis auf Widerruf geschlossen.
Allgemeine Verfügung
Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart erlässt gemäß §§ 28 Abs.1 S.2, 16 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) folgende Allgemeinverfügung:
Auszug:
3. Die Durchführung aller Veranstaltungen und Versammlungen wird hiermit untersagt.